Mehr als 2000
zufriedene Kunden!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Zu Ihrer und unserer Sicherheit

Die Ausführung der Dachbeschichtungsarbeiten erfolgt nach den Richtlinien der BG-Bau – BGR 203 (BG-Regel Dacharbeiten), zuzüglich Anhang.

Schutzmaßnahmen nach BGR 203, BGV A 5, BGI 656, RAL-Anerkennungsverfahren Die Dachbeschichtung unterliegt den UVV (Unfallverhütungsvorschriften) der BG-Bau und wird wie das Dachdeckerhandwerk eingestuft.

Hier muss klar sein, dass die Dachbeschichtung eine sehr sinnvolle Alternative zu einer Neueindeckung sein kann.

Außerdem unterliegt der Endverbraucher einer Sorgfaltspflicht, d. h., bevor eine Dachbeschichtung ausgeführt wird, sollte der Hauseigentümer sich rückversichern, dass die UVV der BG-Bau eingehalten werden.

Die Dachbeschichtung ist und bleibt dennoch die einzige wirtschaftliche Alternative zu einer Neueindeckung, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Dachbeschichtung von dafür ausgebildeten und geschulten Dachbeschichtern ausgeführt wird.